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Kochbuch für den Betrieb
von Dirk Lübeck und Michael Gruß
Frachtsystem
Folgende Prinzipien gelten:
- Frachten werden angefordert und nicht eigenmächtig an eine Betriebsstelle geschickt (Ausnahme: Schattenbahnhof). Dazu wird eine Frachtanforderung bei der Abgangsbetriebsstelle abgegeben. Ist dort kein passender Wagen verfügbar, muss der Besitzer der Betriebsstelle zunächst Leerwagen bei einem Schattenbahnhof angefordern (Ausnahme siehe Startaufstellung). Damit nicht zu viele Wagen das Ziel gleichzeitig erreichen, sollte der Empfänger die Laufzeiten ab Abgangsbahnhof und ggf. noch aus der Vorsession unterwegs befindliche Wagen im Auge haben. Die Frachtzettel werden von den Besitzern der Betriebstellen vor dem Treffen erstellt und nur in Ausnahmefällen per Hand auf dem Treffen geschrieben. Welche Frachten welche Betriebsstellen verschicken, muss aus den Treffenunterlagen hervor gehen.
- Zu Schattenbahnhöfen können alle Frachten, auch unangefordert, geschickt werden. Leerwagen können an Schattenbahnhöfe geschickt werden und auch von dort angefordert werden. Dazu werden vor dem Treffen entsprechende Leerwagenzettel für beide Richtungen vorbereitet.
- Im laufenden Betrieb werden zusätzliche Wagen nur im Schattenbahnhof aufgegleist.
- Es gibt für jede Betriebsstelle einen Betreuer (typischerweise der Besitzer). Dieser, und nur dieser, behandelt zwischen den einzelnen Fahrplänen die Frachtzettel. Also er entscheidet für den nächsten Fahrplan, welche Wagen entladen oder beladen sind und wie mit ihnen zu verfahren ist.
Startaufstellung und erster Fahrplan
Die Startaufstellung hat das Ziel einen nicht vorhandenen Fahrplantag vor dem ersten Betriebstag zu simulieren. Die für eine Betriebsstelle in der Startaufstellung vorgesehenen Wagen werden mit den ersten Frachtanforderungen versehen. Da vorhandene Wagen und Frachtanforderungen häufig wenig zusammenpassen gilt folgendes:
- Wenn keine oder zu wenig erste Frachtanforderungen eintreffen, werden, damit der erste ausgehende Zug realistisch ist, ggf. mehr Frachten zu einem Schattenbahnhof verschickt.
- Falls für die ersten Frachtanforderungen keine passenden Wagen vorhanden sind, kann der Anforderer diese Wagen gemeinsam mit der Frachtanforderung liefern. Damit wird vermieden, dass zunächst langwierig ein Leerwagen aus dem Schattenbahnhof angefordert werden muss. Es wird damit simuliert, die Leerwagenanforderung wäre während eines voran gegangenen Fahrplantages abgearbeitet worden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Betreuer der Betriebsstelle.
Zugmannschaft in einer unbesetzten Betriebsstelle
Die Zugmannschaften haben sich strikt an die Anweisungen der Zugleiter und des Buchfahrplans zu halten und nicht eigenmächtig zu handeln. Im Buchfahrplan sollte als Güterzubildungsvorschrift (GZV) vermerkt sein, welche Wagen zu welchem Ziel mitzunehmen sind. An Betriebsstellen mit Zugbildungsaufgaben (rangieren) sollte eine Bahnhofsfahrordnung (BFO) aushängen. Im Zweifelsfall lieber beim Ersteller des Fahrplans Rücksprache halten. Bei Einfahrt in eine unbesetzte Betriebsstelle ist die Ankunft beim Zugleiter per Telefon zu melden und Rangierfreigabe zu fordern, es sei denn, eine Rangierfreigabe ist bereits bei der Abfahrt erteilt worden. Erst danach darf rangiert werden. Nach Beendigung des Rangierens ist die Erlaubnis zur Weiterfahrt beim Zugleiter einzuholen, bzw. falls der Zug endet ist Beendigung des Rangierens zu melden. Die Betriebsstelle hat nach dem Verlassen des Zuges in Grundstellung zu sein. Unter Umständen muss dazu der Zug in das Durchfahrtsgleis rangiert werden, damit der Zug die Betriebsstelle in Grundstellung verlassen kann.
Folgende Regeln gelten bei der Behandlung von Wagen:
- Wagen ohne Frachtzettel bleiben stehen.
- Wagen in der Betriebsstelle, die im Frachtzettel als Ziel diese Betriebsstelle haben, sind mit einem vorangegangenen Zug eingetroffen und bleiben stehen.
- Wagen im Zug, die im Frachtzettel als Ziel diese Betriebsstelle haben, werden an die Ladestellen rangiert.
(Zustellung)
- Wagen, die sich an den Ladestellen befinden und eine andere Betriebstelle als Ziel haben, werden in den Zug eingestellt, falls der Fahrplan dies vorsieht.
(Abholung)
Wagenkarten mit neuen Frachtanforderungen zu versehen (umzetteln) ist absolut tabu! Dies ist die Aufgabe des Betreuers dieser Betriebsstelle (typischerweise der Besitzer). Wenn Wagen als Leerwagen abtransportiert werden sollen, müssen sie einen Leerwagenzettel haben. Dies zu entscheiden ist Aufgabe des Betreuers der Betriebsstelle und nicht der Zugmannschaft.
Das Wort zum Sonntag
Für das Fremo-Regionaltreffen Spur-N Nidderau-Windecken hat Michael Gruss ein paar Dinge zusammengefasst, die gelegentlich immer wieder in das Bewußtsein gebracht werden müssem. Hier das wörtliche Zitat als Kopie aus dem Fremo-Forum.
Ein paar Hinweise aus der Praxis, vielleicht nach langer Treffenpause zur Auffrischung/Erinnerung:
- wir haben ein ausschließliches Anforderungsprinzip. Ausschließlich der Besteller gibt beim Lieferanten einen Frachtzettel ab
- wer anhand der obigen YP-Auswertung Marketing betreiben möchte, darf gerne einen geeigneten Empfänger ansprechen. Es besteht aber keine Abnahmeverpflichtung und es wird auch nicht einfach irgendwo anders hin als zum Sbf geschickt.
- was unten bei Versender steht ist wurscht: wenn die Betriebsstelle, wo die Anforderung abgegeben wird, das Produkt im Lieferprogramm hat und Versandressourcen hat, wird sie liefern, auch wenn da eine andere im Arrangement vertretene Betriebsstelle das im Lieferprogramm hat oder die Versandbetriebsstelle an diesem Treffen nicht teilnimmt oder "Frankental" oder "Sbf" oder "rot" oder Phantasie lautet
- wessen Lieferkapazitäten nicht zur Erfüllung aller abgegebenen Bestellungen reichen, wird an einen anderen Lieferanten im Arrangement oder den Schattenbahnhof weiterreichen
- die Leerwagengestellung zum Versand ist Aufgabe des Versenders. Es gibt, vielleicht mit festen Umläufen für Stückgut-/Postwagen (was dann aber bekannt wird), keine feste Zuteilung seitens des Schattenbahnhofes
- auch wenn wir von Binnenfrachten sprechen: alle Frachten (mit Ausnahme von Ganzzügen in festen Relationen) laufen über den Schattenbahnhof. Auch wenn ein Zug sowohl den Versender als auch den Empfänger bedient, wird in den 1980ern (bis auf Werksverkehr) kein Güterwagen mehr über 10 km Distanz mit der Bahn verschickt (deshalb bevorzuge ich in der Planung strenge reine Verteiler und reine Sammler). Auch wird nicht in einem Unterwegsbahnhof etwas rausrangiert, weil ein möglicherweise passender Zug irgendwann vorbei kommt (dafür sind i.d.R. auch die eingeplanten Rangierzeiten nicht ausgelegt)
- möglicherweise kommt eine in einer im Arrangement befindlichen Betriebsstelle angeforderte Fracht erst am übernächsten Tag an. Für heute und morgen sind dann eben jeweils Bestellungen am Sbf abzugeben
- Bestellungen werden jeweils für einen Tag abgegeben und vollständig abgearbeitet. Wenn der Frachtzettelstapel für das gesamte Treffen an einem Tag abgegeben wird, dann wird der auch komplett erfüllt. Eine Übergabe des Sbf mit 17 Sonderlocken: "für Dingenskirchen sind die Zettel für das gesamte Treffen", "Dingsda hat hier für 3 Tage" ist ineffizient und fehlerträchtig.
- Leerwagen werden ausschließlich beim Sbf angefordert. Nur weil da gerade bei Abgabe des Anforderungsfrachtzettels kein passender Wagen zu sehen ist, heißt das nicht, dass der nicht bis zur Zugabfahrt des Verteilers verfügbar ist, sei es aus Eingängen, sei es aus den Reservebeständen, die erfahrungsgemäß für das gewählte Thema bei den angemeldeten Teilnehmern recht üppig sein dürften. Insofern brauchen wir auch keine Wagen mit VOR-UIC-Nummern oder DB AG Insignien
- Leerwagen entsorgt der Empfänger, ausschließlich in den Sbf. Hier reicht es, wenn der Frachtzettel an "Sbf", "Schattenbach", "Frankental" o.ä. adressiert ist und als Ladegut "leer" da steht. Die Angabe der Wagengattung ist überflüssig
- kein Wagen wird ohne Frachtzettel befördert. Jeder Wagen trägt einen eigenen Frachtzettel. Ausschließlich für Ganzzüge, die nicht auseinanderrangiert werden (können), sind abweichende Absprachen möglich
- kein Wagen fährt ohne Wagenkarte (Ausnahme wie vor)
- die Reihenfolge der Wagenkarten entspricht der Reihenfolge im Zug; keine Wagenkarte zu einem Wagen der nicht im Zug ist, kein Wagen ohne Wagenkarte
- Umbezetteln macht ausschließlich der Betriebsstellenbesitzer oder ein von ihm ausdrücklich Beauftragter, keinesfalls die Zugmannschaft
- Wagen mit einem Frachtzettel mit der Betriebsstelle, wo ich gerade bin, sind dort angekommen und noch nicht entladen. Wagen ohne Frachtzettel sind entladen, aber mangels Frachtzettel noch nicht abfahrbereit (insb., wenn man weiß, dass sicherlich eine passende Ausgangsfracht angefordert werden wird). Nur was einen Frachtzettel mit einem zur gerade bedienten Betriebsstelle abweichenden Ziel hat, wird mitgenommen
- ggf. kann die Zugbildungsvorschrift aussagen, dass nicht alle versandbereiten Güter mit genau meinem Zug mitgenommen werden; klassisches Beispiel "Ausgang einstellen außer Holz". Dann hat der Fahrplaner dies sicherlich absichtlich gemacht und es gibt einen separaten Holzsammler
- GZV bitte hinsichtlich Reihung und max. Kapazitäten streng beachten. In den allermeisten Fällen ist dies sehr bewusst genau so geplant (wenn ein Bahnhof mangels ausreichender Abfuhrkapazitäten überzulaufen droht, ist das Aufgabe des Betriebsstellenbesitzers; über den klärenden ausdrücklichen Hinweis, dass man mangels vorgeschriebener Kapazitäten stehen lassen musste, ist er sicherlich nicht böse; im Gegenteil wird er es nicht als "Übersehen" seiner Betriebsstellen mißdeuten)
- Tfz und Garnituren werden ausschließlich in Absprache mit dem Fahrplaner bzw. Schattenbahnhof getauscht. Ich denke gerne an Naumburg, als die 23 als Füllleistung zwischen 2 Silberlingwendezügen einen Torpedopfannenwagen transportieren musste. Der unabgesprochen einfach mal, weil es schön ist, eingetauschte VT 12.5 hat sich da recht schwer getan
- bei Lokausfall unterwegs gibt es Ersatz beim Sbf. Ggf. ist in Bahnhöfen mit Lokbehandlungsanlagen auch ein potentieller Ersatz verfügbar
- beim notwendigen Loktausch bitte die Umlaufzettel mittauschen
- das setzt voraus, dass jeder Fred auch eine Fredtasche auf der Rückseite hat
- da werden auch die Lokzettel aus FreDL eingesteckt. Bitte keine Lok ohne Lokzettel. Kreppband auf Fred mit Eddingbeschriftung finde ich inakzeptabel. Wer auf einen meiner Freds so etwas aufklebt, kriegt ne Ansage!
- wer Licht nicht auf F0 hat, ggf. Rangiergang oder sonstige Specials, bitte diese Funktionstastenbelegungen auf dem Lokzettel vermerken (m.E. besser vermeiden)
- bei Soundloks bevorzuge ich, aber das ist weder etablierte Praxis noch demokratisch ermittelt, das Abschalten der Sounds während des Treffens. Versehentliches Betätigen einer F-Taste und dann geht die quäkende Bahnsteigansage los und man weiß nicht, welche Taste gedrückt werden soll, um wieder abzuschalten, finde ich überflüssig
- üppige Anfahr-/Bremsverzögerungen sowie Abspulen diverser mechanischer Vorgänge vor dem Inbewegungsetzen haben sich als unpraktisch erwiesen. Bitte deaktivieren oder das Tfz nicht zum Fremoeinsatz freigeben
Soweit das ergänzende Wort zum Sonntag